«Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird;
aber so viel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.»
Georg Christoph Lichtenberg
Jeder Mensch ist einzigartig. Als Person mit seiner eigenen Identität. Mit seiner Lebensgeschichte. Jeder Mensch macht seine individuellen Erfahrungen in seinem Leben. Schöne Erfahrungen aber auch schwierige. So lassen uns einige Ereignisse und Lebenssituationen manchmal (ver-)zweifeln, bringen Unsicherheiten, machen Angst, sorgenvoll oder unglücklich oder krank.
Im persönlichen Gespräch und mit geeigneten therapeutischen Interventionen unterstütze ich Sie, sich mit Ihren Problemen und Schwierigkeiten und persönlichen Lebensfragen auseinanderzusetzen mit dem Ziel, positive Veränderungen zu ermöglichen, den Leidensdruck und die Belastungen zu mindern und Zufriedenheit und Wohlbefinden zurückzugewinnen.
Schwerpunkt:
• Zwänge (Zwangshandlungen, Zwangsgedanken)
• Ängste • soziale Ängste • Phobien • Panikattacken
• Niedergeschlagenheit • Depression
• Stresssymptomatik • Burnout
• Anpassungs- und Belastungsstörungen
• Essstörungen
• Schlafprobleme, Schlafstörungen
• Redeflussstörungen
• Selbstunsicherheit/Selbstwertproblematik
• usw.
• Probleme und Belastungen am Arbeitsplatz, während der Aus- oder Weiterbildung: Stress, Mobbing, Burnout, Prüfungsangst usw.
• Probleme und Belastungen wegen (drohender) Arbeitslosigkeit oder betrieblichen Umstrukturierungen
• Wunsch nach persönlicher Neuorientierung
• Unzufriedenheit mit der aktuellen Lebenssituation
• fehlende Zukunftsperspektive
Das Honorar für angeordnete psychologische Psychotherapie richtet sich nach dem gesetzlichen PsyTarif.
Das Anordnungsmodell ist seit 1. Juli 2022 in Kraft. Die Kosten für psychologische Psychotherapie können von der Krankenkassen-Grundversicherung KVG übernommen werden. Bitte gewählte Franchise beachten.
Voraussetzung für Kostenübernahme OKP: die Indikation für eine psychologische Psychotherapie muss von einer ärztlichen Fachperson (Hausärztin/Hausarzt oder Psychiater:in, für Kriseninterventionen auch von anderen ärztlichen Fachrichtungen) beurteilt und schriftlich angeordnet werden (s. Anordnungsformular). Die ärztliche Anordnung sollte vor Beginn der Therapie vorliegen. Die Anordnung gilt für 10 bzw. 15 Therapiesitzungen.
Das Honorar für psychologische Psychotherapie und psychologische Beratung beträgt: Fr. 160.--/h
Die Kosten für psychologische Psychotherapie und Beratung können auch von einer Krankenkasse-Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie vorgängig mit Ihrer Krankenversicherung und in den AVB, ob und in welchem Umfang die Kosten einer psychologischen Psychotherapie oder psychologischen Beratung übernommen werden (schriftliche Kostengutsprache wird empfohlen).
Termin-Absagen bitte mindestens 24 h im Voraus. Kurzfristige Absagen oder versäumte Termine dürfen in Rechnung gestellt werden.