Psychotherapie mit ärztlicher Anordnung
Mit ärztlicher Anordnung durch Ihren Hausarzt, Ihre Hausärztin werden die Kosten für psychologische Psychotherapie von der Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) übernommen. Bitte beachten Sie Ihre gewählte Franchise und den Selbstkostenanteil. Die ärztliche Anordnung muss vor Beginn der Therapie vorliegen. Eine Anordnung gilt für 15 Therapiesitzungen.
Der Stundenansatz richtet sich nach dem PsyTarif: Fr. 154.80/h plus Vor- und Nachbereitungszeit.
Psychotherapie für Selbstzahlende
Das Honorar für psychologische Psychotherapie beträgt: Fr. 154.80/h plus Vor- und Nachbereitungszeit.
Honorar gemäss Offerte und nach Absprache. Der Stundenansatz beträgt Fr. 154.80 plus Vor- und Nachbereitungszeit. Der Einsatz von Testdiagnostik wird separat offeriert und in Rechnung gestellt.
Erstgespräche
Erstgespräche sind grundsätzlich unverbindlich und dienen dazu Ihre Anliegen und Ihre Situation zu besprechen um dann zusammen zu klären, ob eine Zusammenarbeit denkbar wäre und ein Therapieauftrag vereinbart wird. Das Erstgespräch wird nach PsyTarif abgerechnet.
Termin-Absagen
Termin-Absagen bitte mindestens 48 h im Voraus. Kurzfristige oder wiederholte Absagen sowie versäumte Termine dürfen in Rechnung gestellt werden.